Die meisten Bauherren kennen das Problem: Ist das Haus fertig, ist das Geld am Ende; und dann gibt es noch die Mängel, die der Bauunternehmer nicht erkennen kann oder will.
Der Bauherr sieht sich vor der Notwendigkeit, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen und muss dafür nicht selten erhebliche Kosten auf sich nehmen, die bei Neubauten durch keine Rechtsschutzversicherung gedeckt sind; selbst wenn man ein solches Verfahren gewinnt, droht der Bauherr mitunter trotzdem auf den Kosten des Verfahrenss sitzen zu bleiben, weil das Bauunternehmen in Folge des verlorenen Prozesses Insolvenz anmeldet.
An dieser Stelle verschenken viele aus Unkenntnis immer noch viel Geld!
Der Bundesfinanzhof hat unlängst entschieden, dass die Kosten eines zivilrechtlichen Klageverfahrens als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind. Je nach der persönlichen Progression beteiligt sich also der Staat in teilweise erheblichem Umfang an den Kosten eines solchen Verfahrens.
P.S.: Das Finanzgericht Münster hat dies auch für die Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens entsprechend entschieden.