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Wärmedämmverbundsystem ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung = Mangel

Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) bedürfen in NRW einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall. Ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis reicht nicht aus. Sind also etwa bei einem WDVS Materialien verschiedener Hersteller zum Einsatz gekommen...

fehlt es an einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; auch eine Zustimmung im Einzelfall liegt regelmäßig nicht vor und wird auch nicht erteilt werden. Nach der aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart vom 31.03.2015 macht allein der Umstand, dass bei Errichtung eines WDVS Bauprodukte verwendet wurden, für die eine allgemeine baurechtliche Zulassung nach der Landesbauordnung nicht festzustellen ist, und deren Verwendbarkeit für einen dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitraum und deren Gebrauchstauglichkeit nicht nachgewiesen ist, das Werk mangelhaft. 

 

Die Entscheidung ist wegweisend, richtig und wichtig. Sie wird erhebliche Auswirkungen in den vielen Verfahren haben, in denen gerade die Verwendung von Baustoffen unterschiedlicher Hersteller zur Herstellung eines einheitlichen Systems verwendet worden sind. Sie wird aber auch erhebliche Auswirkungen haben auf die Verwendung neuer Baustoffe, die noch nicht über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, am Markt aber schon verfügbar sind und wegen ihres Neuheiten-Charakters gerne von Architekten bei der Planung berücksichtigt und als Baustoff verwendet werden.

 

Wenn Sie das Urteil des OLG Stuttgart nachlesen möchten, können Sie dies hier tun.


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