Das neue Bauvertragsrecht hat seit dem 01.01.2018 im Bereich der Handwerkersicherung deutliche Verbesserungen gebracht und ist für Unternehmer ein scharfes Schwert.
Handwerker können nun bei jedem Bauvertrag - Ausnahme nur der Bereich des schlüsselfertigen Bauens - eine Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich 10% Nebenforderungen verlangen; das bislang bestehende Verbraucherprivileg entfällt.
Konkret bedeutet dies, dass etwa auch der Heizungsbauer, der Dachdecker oder der Fliesenleger auf Wunsch eine entsprechende Sicherheit (bspw. Bürgschaft) verlangen können. Zwar hat der Unternehmer dem Auftraggeber die üblichen Kosten der Sicherheit bis zu 2% p.a. zu erstatten, stellt jedoch der Auftraggeber die Sicherheit nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, kann der Unternehmer die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen. In letzterem Fall ist er berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung insbes. ersparter Aufwendungen zu verlangen, wobei ohne jeden Nachweis vermutet wird, dass dem Unternehmer insoweit 5% der vereinbarten Vergütung zustehen.
Diese Regelung wird bei konsequenter Anwendung durch den Unternehmer den Druck auf den Auftraggeber enorm erhöhen.