Werden in einem Verbraucherbauvertrag Abschlagszahlungen/Ratenzahlungen vereinbart, muss der Bauunternehmer den Verbraucher darauf hinweisen, dass er (der Bauunternehmer) verpflichtet ist, bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten. Weist der Bauunternehmer den Verbraucher nicht darauf hin, macht er sich schadenersatzpflichtig.