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Unwirksamer Zahlungsplan im Bauvertrag
Baurecht · 16. November 2022
Werden in einem Verbraucherbauvertrag Abschlagszahlungen/Ratenzahlungen vereinbart, muss der Bauunternehmer den Verbraucher darauf hinweisen, dass er (der Bauunternehmer) verpflichtet ist, bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten. Weist der Bauunternehmer den Verbraucher nicht darauf hin, macht er sich schadenersatzpflichtig.

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