Arbeitsunfälle, insbesondere am Bau, sind nicht selten und lassen sich bei aller Sorgfalt auch nicht vollständig vermeiden. Typischerweise tritt die Berufsgenossenschaft für die Behandlungs- und Unfallfolgekosten ein. Die Haftung des Unternehmers ist in der Regel beschränkt. Allerdings verbleibt bei dem Unternehmer das Risiko, seinerseits im Wege eines sog. Rückgriffs von der Berufsgenossenschaft in Anspruch genommen zu werden. Das kann zu unerwarteten und hohen Kosten führen.
Es klingt wir ein kurioser Fall. Ein Arbeitnehmer verrichtet seine Arbeit im Home Office und stürzt morgens auf dem weg vom Schafzimmer in das Home Office. Was so kurios klingt, löst aber auch versicherungsrechtliche Fragen aus. Insbesondere, ob der Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg ins Home Office als Arbeitsunfall zu bewerten ist.