Das neue Bauvertragsrecht ab dem 01.01.2018 bringt für Handwerker deutliche verbesserte Möglichkeiten zur Sicherung des Vergütungsanspruchs. Das bislang bestehende Verbraucherprivileg entfällt (Ausnahme nur der Bereich des schlüsselfertigen Bauens).
Bei konsequenter Anwendung der neuen Regeln kann der Druck auf zahlungsunwillige Auftraggeber enorm erhöht werden.