Mit einem bemerkenswerten Urteil hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Anforderungen an eine sorgfaltsgerechte Geschäftsführung verschärft und zugleich die Anforderungen an eine Compliance gerechte Unternehmensführung konkretisiert, vgl. OLG Nürnberg Urteil vom 30.03.2022, Aktenzeichen 12 U 1520/19.