Und noch einmal Home Office. Was gilt eigentlich dann, wenn der Arbeitgeber wegen der Pandemie eine Ausübung der Arbeitstätigkeit vom Home Office aus erlaubt oder möglicherweise sogar angeordnet hat, zu einem späteren Zeitpunkt aber einen Mitarbeiter zurück in das „normale“ Büro beordert.
Kurzarbeit ist derzeit ein aktuelles Thema. Viele Betriebe mussten während der Pandemie und der in diesem Zusammenhang wiederholt angeordneten Lock-Downs Kurzarbeit anmelden.
In den aktuellen Pandemiezeiten kann es vorkommen, dass ein Arbeitgeber eine allgemeine Maskenpflicht im Betrieb anordnet. Das dient letztlich dem Schutz aller Mitarbeiter vor einer potentiellen Infektion. In einem Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin ging es um einen Mitarbeiter, der sich weigerte, während der Arbeit eine Maske zu tragen. Trotz wiederholter Abmahnung setzte der Mitarbeiter seine Weigerungshaltung fort, woraufhin der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprach.