Der BGH hat am 16.03.2022 erstmals entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB vorliegt. In dem zugrundeliegenden Fall ließen die beklagten Eheleute als private Bauherren einen Neubau errichten, wobei sie die erforderlichen Gewerke an einzelne Bauunternehmer vergaben.
Das neue Bauvertragsrecht ab dem 01.01.2018 bringt für Handwerker deutliche verbesserte Möglichkeiten zur Sicherung des Vergütungsanspruchs. Das bislang bestehende Verbraucherprivileg entfällt (Ausnahme nur der Bereich des schlüsselfertigen Bauens).
Bei konsequenter Anwendung der neuen Regeln kann der Druck auf zahlungsunwillige Auftraggeber enorm erhöht werden.