Und noch einmal Home Office. Was gilt eigentlich dann, wenn der Arbeitgeber wegen der Pandemie eine Ausübung der Arbeitstätigkeit vom Home Office aus erlaubt oder möglicherweise sogar angeordnet hat, zu einem späteren Zeitpunkt aber einen Mitarbeiter zurück in das „normale“ Büro beordert.
Es klingt wir ein kurioser Fall. Ein Arbeitnehmer verrichtet seine Arbeit im Home Office und stürzt morgens auf dem weg vom Schafzimmer in das Home Office. Was so kurios klingt, löst aber auch versicherungsrechtliche Fragen aus. Insbesondere, ob der Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg ins Home Office als Arbeitsunfall zu bewerten ist.