Der BGH hat am 16.03.2022 erstmals entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB vorliegt. In dem zugrundeliegenden Fall ließen die beklagten Eheleute als private Bauherren einen Neubau errichten, wobei sie die erforderlichen Gewerke an einzelne Bauunternehmer vergaben.
Werden in einem Verbraucherbauvertrag Abschlagszahlungen/Ratenzahlungen vereinbart, muss der Bauunternehmer den Verbraucher darauf hinweisen, dass er (der Bauunternehmer) verpflichtet ist, bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten. Weist der Bauunternehmer den Verbraucher nicht darauf hin, macht er sich schadenersatzpflichtig.