Der Architekt schuldet im Rahmen der Bauüberwaachung alle erforderlichen Tätigkeiten, um die mangelfreie Ausführung der zu überwachenden Bauleistungen zu gewährleisten. Dabei hat er den Bereichen besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen, bei denen es erfahrungsgemäß besonders oft zu Mängeln in der Ausführung kommt. Besonders gefahrenträchtige Details der Bauausführung muss der Architekt in allen Einzelheiten mit dem ausführenden Unternehmen absprechen.