Der BGH hat am 16.03.2022 erstmals entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB vorliegt. In dem zugrundeliegenden Fall ließen die beklagten Eheleute als private Bauherren einen Neubau errichten, wobei sie die erforderlichen Gewerke an einzelne Bauunternehmer vergaben.