Das OLG Köln hat zu der Frage Stellung genommen, ob und inwieweit ein privater Bauherr einen außerhalb geschlossener Geschäftsräume geschlossenen Architektenvertrag widerrufen kann.
Handwerker aufgepasst!!!
Vielen Handwerkern ist vollständig unbekannt, dass Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht, wenn der Auftrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wird und es sich insbesondere nicht um dringende Reparaturarbeiten handelt (Bsp.: Sanierung eines Bades; neue Dacheindeckung; individuell gefertigte neue Küche; Malerarbeiten, landschaftsgärtnerische Arbeiten etc.).
Das Widerrufsrecht besteht für 1 Jahr und 14 Tage, wenn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung fehlt.