Handwerker aufgepasst!!!
Vielen Handwerkern ist vollständig unbekannt, dass Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht, wenn der Auftrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wird und es sich insbesondere nicht um dringende Reparaturarbeiten handelt (Bsp.: Sanierung eines Bades; neue Dacheindeckung; individuell gefertigte neue Küche; Malerarbeiten, landschaftsgärtnerische Arbeiten etc.).
Das Widerrufsrecht besteht für 1 Jahr und 14 Tage, wenn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung fehlt.